Statement von Helmut Holter, MdL, Vorsitzender der Linksfraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und Arbeitsminister a.D., auf der ÖBS-Konferenz von Helle-Panke und Linksfraktion Berlin am 12.3.2010
Der Einstieg in den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS) 1998 bis 2006 – Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern
Grundsätze
Der ÖBS setzt auf wichtige Prinzipien
Der ÖBS erfordert eigene Finanzierungsquellen, die dauerhaft in den öffentlichen Haushalten eingestellt werden müssen.
Das Ziel besteht darin, einen dauerhaften Sektor zwischen Markt und Staat zu entwickeln und so einen Beitrag zu leisten, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren.
Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern
Die rot-rote Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hatte 1998 den Einstieg in öffentlich geförderte Beschäftigung begonnen. Mit verschiedenen Modellen wurde bewiesen, dass alternative Wege aus der Arbeitslosigkeit möglich sind. Dabei wurden die finanziellen Möglichkeiten der Bundesanstalt für Arbeit, des Landes und der Träger genutzt.
Nach anfänglichen Widerständen gab es eine breite Unterstützung im Nordosten Deutschlands. Die CDU hat auf Grund ihrer ideologischen Vorbehalte veranlasst, die „Holterschen Spielwiesen“ zu beseitigen.
Die Handlungsfelder können sehr unterschiedlich sein. Die Maßnahmen sollen im öffentlichen Interesse sein. Sie können der soziokulturellen Infrastruktur dienen, Stadtteil-, Jugend-, Kultur-, Sport- oder Umweltarbeit leisten.
Zu den Modellen für öffentlich geförderte Beschäftigung gehören:
Die Arbeitsmarktpolitik der rot-roten Regierung in MV war gekennzeichnet durch Regionalisierung, Demokratisierung, Wettbewerb und Ausrichtung auf Entwicklung nachhaltiger regionaler Strukturen. Vier Regionalbeiräte entschieden auf der Grundlage regionaler Entwicklungskonzepte und einem vom Arbeitsministerium übertragenen Fördermittelbudget über die Projektanträge. Über Aktionsprogramme wurden Ideenwettbewerbe um die besten Projekte ins Leben gerufen.
Öffentlich geförderte Beschäftigung ist ein Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im doppelten Sinne. Erstens finden Frauen und Männer in den Projekten Arbeit. Zweitens sorgen diese sehr oft mit ihrer Arbeit dafür, dass andere einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen oder Kinder und Jugendlichen besser auf das zukünftige Berufsleben vorbereitet werden können. Öffentlich geförderte Beschäftigung fördert damit den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft, baut Zukunftsängste ab und ermöglicht Menschen in ihrer heimatlichen Region ein Leben in Würde.
Schlussfolgerungen
Der ÖBS ist eine Strategie zur Überwindung von Hartz IV. Die Verbesserungen im Rahmen der Hartz-Gesetze und die Deckungsfähigkeit passiver und aktiver Leistungen nach dem SGB II bedeuten noch nicht die Überwindung vom Hartz IV. Erst finanzielle Fonds für zusätzliche und im öffentliche Interesse zu verwirklichende Aufgaben schaffen die Voraussetzungen für die Überwindung vom Hartz IV.
Die Arbeitsverhältnisse im ÖBS sollen sozialversicherungspflichtig sein, tariflich nicht unter einem Mindestlohn von ca. 1400,00 € Brutto vergütet werden. Die Bezahlung soll variabel und abhängig von der Qualifikation der Beschäftigten und von dem Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes erfolgen. Das Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes und die Qualifikation der Beschäftigten sollen so weit wie möglich übereinstimmen. Eine begleitende Qualifikation der Beschäftigten muss möglich sein. Die Beschäftigten sollen nicht zugewiesen, sondern die Stellen in einem Bewerbungsverfahren besetzt werden. Es sollen ausschließlich Arbeitsstellen entstehen, die keine Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt verdrängen.
Als Zielgruppe kommen Langzeitarbeitslose in Frage, die Leistungen nach dem SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten oder mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.