Um Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu geben, haben wir in Berlin den Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS) aufgebaut.
Die Idee des ÖBS ist es, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren.
Und zwar sinnvolle Arbeit. Arbeit, die der Stadt Berlin, ihren Kiezen und ihren Einwohnern nützt.
Dafür nutzt das Land verschiedene Förderprogramme des Bundes und stockt diese auf. Damit ist die Arbeit im ÖBS existenzsichernd, weil sie tariflich oder ortsüblich, mindestens aber mit 7,50 €/h entlohnt wird. Wir nutzen zur Zeit den Beschäftigungszuschuss (BEZ), den Kommunalkombi (KoKo) und die Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante (AGH-E). Alle Kofinanzierungen folgen den o.g. Regeln.
Die Arbeitsplätze im ÖBS dienen dem Gemeinwohl, sind zusätzlich und im öffentlichen Interesse.
So fördert, unterstützt, stärkt der ÖBS zum Beispiel:
Oft wird uns vorgehalten, der ÖBS sei so teuer. Das finden wir nicht. Gerade einmal 380 € kostet es den Staat mehr, als Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Wir finden, das ist sinnvoll investiertes Geld, denn der Mehrwert für die Stadt ist viel größer.
Beispielrechnung der Kosten einer ÖBS-Stelle pro Monat und Person. Am Beispiel des arbeitsmarktpolitische Instrumentes BEZ.
| Leistung des Landes | 656 Euro |
| Ersparnis Wohnungskostenanteil | - 232 Euro |
| Kosten einer ÖBS-Stelle | = 424 Euro |
| Abzgl. Einnahme Einkommenssteuer | - 47 Euro |
| Faktische Kosten der ÖBS-Stelle | = 377 Euro |
Der Bund hat seine Förderungen, die wir für den ÖBS genutzt haben in mehrfacher Hinsicht verändert.
Zum einen hat er die Nutzung der o.g. Instrumente stark eingeschränkt.
Der Bund hat nämlich in seinem Sparpaket auch erhebliche Einschnitte in den Mitteln für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen vorgesehen. Nach Maßgabe des BMAS und der Bundesagentur für Arbeit sind die Kürzungen von 200 Mio. € vor allem bei den Instrumenten der Beschäftigungsförderung anzubringen. Das führt in Berlin zu einer Halbierung der entsprechenden Förderfallzahlen bei den Jobcentern. Die geplanten Fallzahlen im ÖBS sind somit nicht mehr möglich.
Gleichzeitig hat der Bund ein neues Programm aufgelegt, die Bürgerarbeit. Vorgesehen ist sie ebenfalls für Langzeitarbeitslose, die keine Möglichkeit haben auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Arbeit zu finden. Ihnen soll Bürgerarbeit angeboten werden. Mit 900 €-Brutto führt die Bürgerarbeit ohne Aufstockung von Dritten in prekäre Lebensverhältnisse. Es werden auch keine Sachmittel vom Bund übernommen. Alle 2.300 geplanten Bürgerarbeiter werden weiterhin aufstockende Leistungen bekommen. Dabei handelt es sich um Kosten der Unterkunft, die ohnehin vom Land Berlin gezahlt werden müssen.
Der Vorschlag ist daher, nicht prekäre Beschäftigung über die Kosten der Unterkunft zu unterstützen, sondern wie bei den anderen Instrumenten auch sozialversicherungspflichtige und für den Einzelnen existenzsichernde Beschäftigung zu finanzieren. Die Arbeit soll durch einen geringen Sachmittelanteil unterstützt werden, wie bei den anderen Instrumenten auch.
Der Zeitdruck für eine Entscheidung ergibt sich aus dem Verfahren auf Bundesebene. Das Konzept der Bürgerarbeit gliedert sich in 4 Bausteine. Die ersten drei Bestandteile bilden Profiling und intensive Vermittlungsarbeit, incl. Weiterbildung und Qualifizierung ab. Wenn ein Teilnehmer an der Bürgerarbeit nicht vermittelt werden konnte, mündet er in die 4 Phase ein, die tatsächliche Bürgerarbeit. Alle Berliner Jobcenter stehen jetzt vor der 4. Phase. Deshalb muss jetzt unverzüglich entschieden werden, ob sich Berlin mit einer Kofinanzierung beteiligt.
Sollte sich Berlin nicht beteiligen, ist davon auszugehen, dass ein großer Teil von Arbeitsplätzen nicht entstehen, bzw. Berlin über die Kosten der Unterkunft prekäre Beschäftigung unterstützen wird.
Das Land Berlin soll sich an der Bürgerarbeit beteiligen. Dabei geht es nicht um eine teilnehmerzahlenmäßige Ausweitung, sondern nur um das Nutzen anderer Instrumente.
Wir bleiben mit der Bürgerarbeit günstigsten Falls bei 7.500 bis 8.000 Förderfällen über alle Instrumente.
Die Mittel stehen im Haushalt bereit. Es geht nicht um zusätzliche Mittel.
Finanzierungsanteile monatlich
| Finanzierung | Arbeitnehmer- brutto | SV Pauschal | Summe Personalkosten | Sachkosten für Träger | Kosten insgesamt |
| Bund | 900 € | 180 € | 1.080 € | 1.080 € | |
| Land | 400 € | 80 € | 480 € | 140 - 200€ | 620 - 680 € Durchschnitt: 656 € |
| Summe | 1.300 € | 260 € | 1.560 € | 140 € | 1.700 € |
Unter der Prämisse, dass 40% der Förderfälle mit 140 € entstehen und 60% mit 200 € ergibt sich hinsichtlich der monatlichen Förderfallkosten ein Mittelwert von rund 656 €.
Dieser Wert liegt im Mittel der zur Zeit genutzten Instrumente (siehe oben).