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Bundesprogramme aus Landesmitteln aufgestockt

Ursprünglich wollten wir zur Finanzierung des ÖBS die Mittel bündeln, die für die Finanzierung der Arbeitslosigkeit verwendet werden und diese mit Landesmittel auf die notwendige Lohnhöhe aufstocken. Leider hat dies keine der bisherigen Bundesregierungen zugelassen.

Deswegen mussten wir im Berliner ÖBS einen Sonderweg gehen, in dem wir die beiden arbeitsmarktpolitischen Bundesprogramme »Beschäftigungszuschuss« (nach § 16 e SGB II) und »Kommunalkombi« als Finanzierungs-Grundlage nehmen und auf die jeweilige Lohnhöhe aufstocken, also auf Tarif- oder ortsüblichen Lohn, mindestens aber 1.300 Euro Arbeitnehmerbrutto. In Kürze nutzen wir auch noch das arbeitsmarktpolitische Instrument »Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante« (AGH-E).