Die Beschäftigten werden nach den geltenden Tarifverträgen bzw. den ortsüblichen Löhnen bezahlt - allerdings müssen sie mindestens 7,50 Euro die Stunde verdienen. Das ist eines der feststehenden Kriterien für den Berliner ÖBS.
Bei einem Bruttoverdienst von 1.300,-Euro bleiben ihnen netto rund 977 Euro zum Leben. Denn sie müssen wie alle regulär Beschäftigten Steuern und Sozialabgaben bezahlen (außer der Arbeitslosenversicherung), das heißt 320 Euro fließen zurück in die öffentlichen Kassen bzw. sozialen Sicherungssysteme.
Untersuchungen haben gezeigt, dass viele alleinstehende Beschäftigte im ÖBS damit eine existenzsichernde Beschäftigung haben. Wenn sie Partner/Partnerinnen oder Kinder zu versorgen haben, reicht es in der Regel nicht zum Leben. Sie können dann, wie die Beschäftigten auf dem ersten Arbeitsmarkt auch, Wohngeld oder ergänzende Leistungen beantragen.