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279 Euro monatlich

Als finanzielle Grundlage für den ÖBS nutzt das Land Berlin arbeitsmarktpolitische Programme bzw. Instrumente der Bundesregierung und stockt diese auf. Wenn wir das arbeitsmarktpolitische Instrument Beschäftigungszuschuss nach § 16e des SGB II einsetzen, muss das Land rund 558 Euro pro Monat und pro Person für die Lohn- und Sachkosten der ÖBS-Beschäftigten bezahlen. Dafür spart Berlin aber die Wohnungskosten von durchschnittlich 232 Euro Landesanteil ein. Diese wären zu bezahlen, wenn die Beschäftigten weiter in Hartz IV blieben. Damit kostet eine ÖBS-Stelle das Land pro Person und Monat zunächst 326 Euro. Dafür bekommt es aber 47 Euro an Einkommenssteuer zurück, bleiben Kosten von 279 Euro – die genaue Berechnung finden Sie hier

Menschen in gesellschaftliche sinnvolle Beschäftigung zu bringen, die ihnen neue Perspektiven eröffnet, kostet das Land Berlin insgesamt also faktisch 279 Euro monatlich mehr als ihre Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Das ist nicht teuer, es ist gesellschaftspolitisch geboten, zumal die Beschäftigten im ÖBS gesellschaftlich sinnvolle und notwendige Arbeit verrichten. Wäre der ÖBS-Beschäftigte in Hartz IV geblieben, bekäme er oder sie 359 Euro Regelsatz plus maximal 378 Euro Wohnkosten, also 737 Euro. Das sind 240 Euro weniger als der Netto-Verdienst von ÖBS-Leuten. Die stärken mit ihrem Verdienst also auch die sozialen Sicherungssysteme, die Steuerkassen und die Binnenwirtschaft durch vermehrten Konsum. Der ÖBS ist ein sinnvolles arbeitsmarktpolitisches Instrument.